Wie oft du zur Hautkrebsvorsorge gehen solltest, hängt immer davon ab, ob du bereits schwarzen und/oder weißen Hautkrebs hattest.
Gesetzlich Versicherte haben in Deutschland alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenfreies Hautkrebsscreening. Dieses Screening bildet die Grundlage, um weißen Hautkrebs, d. h. Basalzellkarzinome oder Plattenepthelkarzinome, oder schwarzen Hautkrebs, Melanome, frühzeitig zu erkennen. Nur so können die Heilungschancen maximiert werden. Unabhängig von dem Termin zur Hautkrebsvorsorge kannst du selbst deine Haut im Auge behalten und bei ungewöhnlichen Veränderungen jederzeit einen Hautarzt aufsuchen.
Wenn du am Gorlin-Goltz-Syndrom erkrankt bist oder bereits einmal Hautkrebs hattest, werden häufigere Hautscreenings empfohlen. In diesem Artikel gebe ich dir Beispielintervalle. Deine spezifischen Screeningintervalle können jedoch je nach Krankheitsverlauf und behandelndem Arzt abweichen.

Hautkrebsscreening bei Gorlin-Goltz-Syndrom
Bei Patienten mit Gorlin-Goltz-Syndrom werden andere Screeningintervalle empfohlen als bei Personen, die keine genetische Vorbelastung im Hinblick auf Hautkrebs haben. Wenn du als Betroffener bisher keine Basaliome hattest, wird dir dein Arzt wahrscheinlich eine jährliche Kontrolle empfehlen. Diese solltest du immer mit regelmäßigen Selbstkontrollen verbinden. Denn auch wenn Hautärzte Experten für Hautveränderungen und Hautkrebs sind, bleibst du die Person, die ihre Haut am besten kennt.
Wenn du bisher keine Basalzellkarzinome hattest, sollte eine monatliche Selbstkontrolle ausreichen. Achte stets darauf, dass du den kompletten Körper, von der Kopfhaut bis zur Fußsohle nach auffälligen Veränderungen absuchst. Binde ggf. deinen Partner in die Selbstkontrolle mit ein. Notiere dir am besten detailliert alle Auffälligkeiten, damit du diese bis zum nächsten Hautarzttermin im Auge behalten und auch genau beschreiben kannst, inwiefern sich diese Hautstellen verändert haben. Wenn du möchtest, kannst du auch regelmäßig Fotos machen.
Neben dem Aussehen deiner Haut solltest du dich bei deinen Hautkontrollen auch immer fragen, ob du bestimmte Regionen hast, die besonders häufig und intensiv jucken. Auch Hautareale, die schmerzen, solltest du im Auge behalten. Wenn du eine auffällige Hautstelle gefunden hast und dein nächster Hautarzttermin in weiter Ferne liegt, solltest du dir überlegen, ob du zeitnah zum Arzt gehen willst.
Wenn die Hautveränderung schmerzt, blutet oder sich in ihrer Größe verändert, solltest du möglichst bald einen Hautarzt aufsuchen.
Falls du mit Gorlin-Goltz-Syndrom bereits Hautkrebs hattest, solltest du mindestens alle sechs Monate ein Hautkrebsscreening durchführen lassen. Ideal wäre sogar ein Intervall von drei Monaten. Die Häufigkeit deiner Termine hängt in erster Linie aber auch vom Terminplan deines Hautarztes ab. Nicht jeder Arzt kann eine derartig engmaschige Überwachung leisten.
Hautkrebsscreening für alle
Auch wenn du nicht erblich vorbelastet bist und bisher keinen Hautkrebs hattest, solltest du regelmäßig zum Hautkrebsscreening gehen. Denn jedes Jahr erkranken etwa 370.000 Menschen neu an Hautkrebs. Bei den meisten Betroffenen ist es der weiße Hautkrebs, der sich in Basalzellkarzinome und Plattenepithelkarzinome aufteilt. Da weißer Hautkrebs nicht immer einfach zu erkennen ist und z. B. wie eine schlecht abheilende Wunde aussehen kann, gehen viele Betroffene, die das Hautkrebsscreening nicht wahrnehmen, oftmals erst sehr spät zum Arzt. Dann hatte der Hautkrebs schon viel Zeit, um zu wachsen. Besonders tückisch ist dies beim schwarzen Hautkrebs, da dieser metastasieren und sich so im Körper ausbreiten kann.
Indem du regelmäßig zum Hautkrebsscreening gehst, kannst du dafür sorgen, dass der Hautkrebs frühzeitig erkannt wird. In diesen Fällen ist die Behandlung weitaus einfacher und die Heilungschancen sind deutlich besser. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Screening ab einem Alter von 35 Jahren einmal alle zwei Jahre. Dies gilt, wenn du bisher keinen Hautkrebs hattest und nicht erblich vorbelastet bist. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten auch bereits vor dem 35. Lebensjahr oder in kürzeren Abständen. Es lohnt sich daher, bei deiner Krankenkasse nachzufragen. Falls bei einem Hautkrebsscreening Hautveränderungen festgestellt werden, die weiter beobachtet werden sollten, ist ein häufigeres Screening zu empfehlen. Du musst jedoch selbst entscheiden, ob du bereit bist, dies auch zu bezahlen.
Du solltest außerdem deine Haut regelmäßig selbst kontrollieren. Dies kann beispielsweise alle zwei bis drei Monate sein. Achte dabei auf neue Hautveränderungen sowie auf bestehende Muttermale, die sich in Größe, Farbe oder Form verändern. Notiere dir auffällige Veränderungen für deinen nächsten Hautarzttermin oder suche bei Unsicherheiten auch unabhängig vom nächsten Screening einen Hautarzt auf.
Hautkrebsscreening nach Hautkrebsbefund
Auch wenn du keine genetische Veranlagung für Hautkrebs hast, verändert eine bereits durchgemachte Hautkrebserkrankung dein persönliches Risiko deutlich. Menschen, die schon einmal an Hautkrebs erkrankt sind, haben ein erhöhtes Risiko, erneut Hautkrebs zu entwickeln. Deshalb gelten für sie andere Empfehlungen.
Malignes Melanom
Wenn du bereits an schwarzem Hautkrebs erkrankt warst, sind regelmäßige und engmaschige Nachsorgeuntersuchungen besonders wichtig. Das Melanom kann Metastasen bilden und auch Jahre nach der Erstdiagnose erneut auftreten.
In den ersten Jahren nach der Diagnose werden daher deutlich kürzere Kontrollintervalle empfohlen. In der Regel erfolgen in den ersten drei Jahren Haut- und Lymphknotenuntersuchungen alle drei bis sechs Monate. Danach werden die Abstände schrittweise verlängert. Ab etwa dem fünften Jahr nach der Diagnose finden die Kontrollen häufig nur noch einmal jährlich statt, sofern es keinen Hinweis auf ein Wiederauftreten der Erkrankung gibt. Die genaue Häufigkeit deiner Nachsorge hängt unter anderem vom ursprünglichen Tumorstadium und der Tumordicke sowie davon ab, ob Lymphknoten oder andere Organe betroffen waren. Dein behandelnder Hautarzt oder dein onkologisches Zentrum legt daher ein individuelles Nachsorgekonzept für dich fest.
Unabhängig von den ärztlichen Kontrollen solltest du deine Haut selbst regelmäßig untersuchen. Eine monatliche Selbstkontrolle ist sinnvoll. Achte dabei nicht nur auf neue oder veränderte Pigmentmale, sondern auch auf Hautstellen, die jucken, bluten oder sich verhärten. Wenn dir zwischen zwei Kontrollterminen etwas Ungewöhnliches auffällt, solltest du nicht bis zur nächsten geplanten Kontrolle warten, sondern zeitnah einen Hautarzt aufsuchen.
Basalzellkarzinom oder Plattenepithelkarzinom
Auch nach weißem Hautkrebs ist das Risiko erhöht, erneut an Hautkrebs zu erkranken. Besonders Menschen mit einem Plattenepithelkarzinom oder mehreren Basalzellkarzinomen benötigen eine regelmäßige Nachsorge. In der Regel werden nach einer Diagnose von weißem Hautkrebs Hautkontrollen alle sechs bis zwölf Monate empfohlen. Wie engmaschig die Kontrollen erfolgen sollten, hängt davon ab, um welche Form des weißen Hautkrebses es sich handelte, wie aggressiv der Tumor war und ob bereits mehrere Hautkrebserkrankungen aufgetreten sind.
Basalzellkarzinome metastasieren zwar sehr selten, können jedoch lokal stark wachsen und erneut auftreten. Plattenepithelkarzinome haben ein höheres Risiko, sich auszubreiten, weshalb hier häufig kürzere Kontrollintervalle gewählt werden. Zusätzlich zu den ärztlichen Untersuchungen solltest du auch hier regelmäßige Selbstkontrollen durchführen. Ein Intervall von ein bis zwei Monaten ist sinnvoll. Achte besonders auf schlecht heilende Wunden, raue oder schuppige Hautstellen sowie neu auftretende Knoten oder Verfärbungen. Wenn eine Hautveränderung wächst, schmerzt oder blutet, solltest du frühzeitig einen Hautarzt aufsuchen.










